Preise



Die Behandlungskosten werden - sofern nichts anderes vereinbart wurde - nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Mitglieder der Privaten Krankenkassen und Beihilfeberechtigte haben so die Möglichkeit, ihre Auslagen ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Je nach Ausrichtung der Krankenkasse kann es in der Erstattungspraxis zu deutlichen Unterschieden kommen. Der Patient sollte daher wissen, dass er die Kosten für die Behandlung - unabhängig von der Erstattungspraxis seiner Privaten Krankenkasse - zu tragen hat.

Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkasse müssen ihre Behandlungskosten in der Regel selbst tragen. Seit Anfang 2012 erstatten jedoch nahezu alle Gesetztliche Krankenkassen ihren Mitgliedern ganz oder anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Eine stets aktualisierte Liste der jeweiligen Krankenkassen finden Sie hier:

www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html


Behandlungsdauer

Die Dauer der ersten Behandlung mit Befundaufnahme und Untersuchung dauert in der Regel 45-60 Minuten. Die Folgebehandlungen haben einen Zeitrahmen von ca. 45 Minuten.

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